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Zertifizierte/r BerufsbetreuerIn/VereinsbetreuerIn inkl. Sachkundenachweis (Justizministerium) – (Präsenz // Online // Hybrid)

Zertifizierte/r BerufsbetreuerIn/VereinsbetreuerIn inkl. Sachkundenachweis (Justizministerium) – (Präsenz // Online // Hybrid)

1.

Beschreibung

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. zur Zeit 1,2 Millionen Betreute. Mit der Weiterbildung „Zertifizierte/r BerufsbetreuerIn / VereinsbetreuerIn“ wollen wir systematisch und praxisbezogen das erforderliche Grundlagenwissen für die professionelle Arbeit in der rechtlichen Betreuung vermitteln.

Nach der geltenden gesetzlichen Regelung kann die vergütungsrechtlich relevante Anerkennung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer bereits mit der ersten Bestellung zum Betreuer erfolgen. Ausreichend ist nunmehr die Erwartung, dass dem Betreuer in absehbarer Zeit betreuungsrechtliche Aufgaben in einem die Berufsmäßigkeit begründenden Umfang übertragen werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Nachweis einer fachbezogenen beruflichen Fortbildung ausschlaggebend. Eine solche fachbezogene Fortbildung ist z.B. durch den Erwerb eines Zertifikats „BerufsbetreuerIn” belegt.

Die Klientel der Betreuung sind volljährige Menschen aus allen Schichten, die als krank oder behindert im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB gelten. Personen, die psychisch krank, körperlich oder geistig behindert, sucht- oder demenzkrank oder verhaltensauffällig sind und die deshalb aus eigener Kraft ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können.Ebenfalls können Minderjährige von beruflichen Betreuern betreut werden, wenn die Eltern ersetzt werden müssen.

2.

Anforderungen

Weil jeder Fall in der Betreuung anders aussieht und damit eine Vielfalt von Lebensverhältnissen erfasst wird, werden vom Berufsbetreuer umfassende Kenntnisse und Erfahrungen benötigt. Betreuer vertreten, beraten, unterstützen und handeln z.B. in folgenden Angelegenheiten (Zusammenstellung gem. BdB):

  • Gesundheitssorge
  • Vermögensregelung
  • Heimangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten

In besonderer Weise sind sie auch gefordert, ein funktionierendes Netzwerk – z.B. bestehend aus Ärzten, Heim- und Pflegedienstleitern, Angehörigen etc. – rund um die betreuten Menschen aufzubauen.

Da die Tätigkeit als Berufsbetreuer in vielen Fällen in Selbstständigkeit oder unter dem Dach eines Betreuungsvereins ausgeübt wird muss sie/er auch über Kenntnisse im Hinblick auf die eigene Betriebsführung verfügen.

3.

Lehrgangsinhalte

Die Weiterbildung zum Berufsbetreuer bzw. Vereinsbetreuer wird in der berufsbegleitenden Form in der Regel als Wochenendveranstaltungen (ca. 25 mal am Freitagnachmittag/ Samstag) angeboten. Die Lehrgangsdauer beträgt in etwa 1 Jahr. Wir verzichten dabei bewusst auf eine komprimierte Form, weil sich so für die Teilnehmer in besonderer Weise die Möglichkeit ergibt, Praxis und Theorie miteinander zu verknüpfen.

In der Vollzeitform sollen die Lehrgangsveranstaltungen (in Summe ca. 6 Monate) durch ein inkludiertes, betriebliches Praktikum von ca. 9 Wochen Dauer ergänzt werden. Dieses kann beispielsweise bei selbstständigen Betreuern, Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden oder auch in Pflegeeinrichtungen stattfinden. In Ausnahmefällen kann das betriebliche Praktikum auch durch selbst organisierte Projekte mit realen Aufgabenstellungen aus der Betreuungspraxis erfolgen.

Module der Weiterbildung zum/zur „Berufsbetreuer / Berufsbetreuerin“

Modul 1: Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht 

  • Mit Betreuerbestellung, Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes 
  • Aufgabenbereiche 
  • Aufsicht durch das Betreuungsgericht, Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten 
  • Genehmigungsvorbehalte, einschließlich Verfahren 

 

Modul 2: Betreuungsführung 

  • UN-Behindertenrechtskonventionen 
  • Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten und Umsetzung 
  • Systemische Erarbeitung der Betreuungsziele, Wille, Wünsche, Präferenzen mit Erhebung des betreuungsspezifischen Unterstützungsbedarfs 
  • Weitere Methoden der Fallsteuerung 

 

Modul 3: Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen 

  • Freiheitsentziehende Unterbringung, Voraussetzungen und Verfahren 
  • Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen, Voraussetzungen und Verfahren 
  • Aufgaben des Betreuers während des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Sinne des Bundesteilhabegesetz/ ICF 
  • Usw. 

 

Modul 4: Personensorge 1 

  • Grundkenntnisse über typische betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen der Auswirkungen, Gefahren und Behandlungsmöglichkeiten 
  • Möglichkeiten der Vermeidung einer freiheitsentziehenden Unterbringung 

 

Modul 5: Personensorge 2 

  • Behandlungsvertragsrecht, Einwilligungsfähigkeit und Patientenrechte 
  • Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch 
  • Einwilligung des Betreuers bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen 
  • Aufgabe von Wohnraum, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmung 

 

Modul 6: Vermögenssorge 1 

  • Grundkenntnisse über Geschäftsfähigkeit, Recht der Stellvertretung 
  • Allgemeines Schuldrecht, einschließlich Haftungsfragen, Kaufvertragsrecht, Schuldenregulierung 
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren 

 

Modul 7: Vermögenssorge 2 

  • Vermögensverwaltung und Verfügungen über das Betreutenvermögen, Vermögensverzeichnis 
  • Rechnungslegung und Genehmigungsvorbehalte 
  • Aspekte Miet- und Heimrecht, Erb- und Familienrecht 

 

Modul 8: Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts 

  • Sozialrecht im Überblick 
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II, III und XII 
  • Sozialleistungsansprüche nach dem SGB V, VI, VIII, XI 
  • Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie sozialrechtliche Mitwirkung 

 

Modul 9: Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis 

  • Teilhabeleistungen nach SGB IX 
  • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren 
  • Rehabilitation- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger 
  • Leistungsformen der Eingliederungshilfe 
  • Pflegeleistungen, Leistungen der Pflegeversicherung 
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 
  • Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall 
  • ICF/ BTHG 

           

Modul 10: Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer 

  • Theoretische Konzepte und Methoden der Kommunikation, Grundhaltungen und Techniken der Kommunikation 
  • Konfliktmanagement 
  • Casemanagementverfahren 
  • Eigene Haltung und Einstellung
  • Berufsethische Grundsätze/ berufliche Identität 

 

Modul 11: Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung 

  • Auswirkungen spezifischer krankheits-/ behinderungsbedingter Einschränkungen auf die Fähigkeit der Kommunikation und Entscheidungsfindung 
  • Soziale und umweltbedingte Einflussfaktoren, barrierefreie Kommunikation, Netzwerkarbeit, usw. 

 

Modul 12: Management 

  • Organisationsentwicklung (Projektmanagement) 
  • Management und Veränderungsprozesse 
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen 
  • Existenzgründung 
  • Microsoft 365, Microsoft Office (Microsoft, Excel, Word, Powerpoint, usw.) 

 

Modul 13: Social Skills 

  • Resilienz und Ressourcenorientierung 
  • Eigene Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen 
  • Konflikte/ Konfliktbewältigung, Konfliktgespräche 
  • Traumapsychologie 
  • Selbst-/ Zeitmanagement 
  • Trauer- und Sterbebegleitung

 

Modul 14: Betriebliche Lernphase*

  • Bewerbungstraining/ Berufswegplanung
  • Suche betriebliche Lernphase 
  • Praktikumsbericht/ -reflexion  
  • Betriebliche Lernphase (280 Std.) 

*In dem berufsbegleitenden Lehrgang entfällt das Modul „Betriebliche Lernphase“.

4.

Prüfungsregelungen

Um unser Zertifikat und den Sachkundenachweis zu erhalten, müssen Sie an mindestens 85 % aller Veranstaltungen teilgenommen, 11 Leistungsnachweise erbracht haben. Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats sind die in unseren lehrgangsbezogenen Prüfungsregelungen ausgewiesenen Voraussetzungen (z.B. Klausuren, Referate, Präsentationen, Abschlusskolloquium, schriftliche Prüfung, etc.).

 

Wir sind:

AZAV zertifiziert

ISO 9000 zertifiziert

Justizministerium zertifiziert

Microsoft zertifiziert

Hamburg Weiterbildung zertifiziert und

Staatlich anerkannter akademischer Bildungsträger 

 

 

 

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Ein standardisiertes Berufsbild oder eine standardisierte Qualifikationsgrundlage gibt es für die berufliche Tätigkeit als Berufs- oder Vereinsbetreuer nicht. Entsprechend finden sich in diesem Tätigkeitsfeld Menschen mit sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergründen.

Gute Voraussetzungen bringen aber erfahrungsgemäß z.B. Personen mit pflegerischem, sozialpädagogischem, betriebswirtschaftlichem oder juristischem Hintergrund und/oder umfassender und vielfältiger Lebenserfahrung mit. Neben sehr umfangreichen und vielschichtigen fachlich-methodischen und rechtlichen Kenntnissen benötigen beruflich als BetreuerIn tätige Personen z.B. auch ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, Fähigkeiten in der Gestaltung komplexer Beratungs- und Unterstützungsprozesse sowie Kommunikationskompetenz auch in psychisch und physisch beanspruchenden Situationen.

Angesprochen sind mit diesem Lehrgangsangebot sowohl schon im Berufsfeld tätige Berufs- oder Vereinsbetreuer bzw. Mitarbeiter aus Betreuungsbehörden oder Wohn- und Pflegeheimen sowie auch (künftige) Berufseinsteiger.

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Zertifizierte/r BerufsbetreuerIn“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie hier

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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